Sportdispens

Sportdispens

Kann eine Schülerin / ein Schüler am regulären Unterricht teilnehmen, am Sportunterricht jedoch nur eingeschränkt oder überhaupt nicht, dann gilt folgende Regelung:

Arztbesuch hat vorgängig nicht stattgefunden:
– Die Schülerin / der Schüler bringt der Lehrperson eine kurze schriftliche Erklärung / Entschuldigung mit. Diese muss von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben sein.
– Kann die Schülerin / der Schüler länger als zwei Wochen nicht am Sportunterricht teilnehmen, muss der Lehrperson ein Arztzeugnis vorgelegt werden.

Arztbesuch hat vorgängig stattgefunden:
– Die Schülerin / der Schüler bringt der Lehrperson ein Arztzeugnis mit.

In beiden Fällen gilt:
– Die Schülerin / der Schüler kann in den Sportlektionen nicht nach Hause gehen.
– Die Sportlehrperson integriert die Schülerin / den Schüler in zumutbarem Rahmen in den Sportunterricht.  Falls dies nicht möglich ist, teilt die Sportlehrperson der Schülerin / dem Schüler eine andere Aufgabe zu.