DaZ – Deutsch als Zweitsprache
Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Erstsprache haben bei Bedarf Anrecht auf Unterstützung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Sie werden von DaZ-Lehrpersonen beim Spracherwerb unterstützt.
Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Erstsprache haben bei Bedarf Anrecht auf Unterstützung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Sie werden von DaZ-Lehrpersonen beim Spracherwerb unterstützt.
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2. Juli 2026