NM – Niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen

NM – Niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen

Schülerinnen und Schüler, welche in einem oder mehreren Fächern die Grundanforderungen der vom Lehrplan abgeleiteten Lernziele deutlich nicht erreichen, kann eine niederschwellige sonderpädagogische Massnahme in Form von Unterstützung durch die schulische Heilpädagogin gewährt werden. Diese Massnahme soll ermöglichen, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler ihrer Entwicklung entsprechend gefördert werden. NM kann vorübergehend oder dauerhaft gewährt werden und wird regelmässig überprüft.