Krankmeldung
Sollten Kinder aus Krankheitsgründen die Schule nicht besuchen können, ist es äusserst wichtig, dass sie vor Schulbeginn bei der Lehrperson abgemeldet werden. Die Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall muss von den Eltern mittels ärztlicher Bescheinigung gerechtfertigt werden, sobald sie länger als vier aufeinanderfolgende Schultage dauert. (Schulgesetz)
Kinder mit Fieber und/oder Grippe besuchen den Schulunterricht nicht. Sie sollten mindestens einen Tag fieber- und beschwerdefrei sein, bevor sie wieder am Unterricht teilnehmen.
Die Eltern werden gebeten, Termine beim Arzt oder Zahnarzt möglichst ausserhalb der Unterrichtszeiten zu vereinbaren.
Die Kommunikation der Abwesenheit erfolgt per Klapp jeweils vor Unterrichtsbeginn via Menu Absenzen.