Jokertage
Nach vorgängiger Benachrichtigung haben Eltern die Möglichkeit, für ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (Jokertage) pro Schuljahr einzuziehen.
Jokertage dürfen nicht am ersten Schultag des Schuljahres, während schulischer Aktivitäten im Sinne von Artikel 33 und der Durchführung von kantonalen oder interkantonalen Referenztests bezogen werden.
Jokertage können kumuliert werden. Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
Die Jokertage werden idealerweise per Klapp oder mit nachstehendem Formular eingereicht. Der Antrag muss mindestens eine Woche im Voraus bei der Klassenlehrperson eingereicht werden.
Die Eltern tragen die Verantwortung für den Urlaub, den sie für ihr Kind beantragen und sorgen dafür, dass ihr Kind dem Lernprogramm folgt. Auf Verlangen der Klassenlehrperson holen die Schülerinnen und Schüler den Stoff und die verpassten Leistungsnachweise nach.