Schulmaterial
Gemäss Schulgesetz Art. 10 werden die Lehrmittel sowie das Schul- und Unterrichtsmaterial den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich abgegeben.
Wir bitten die Schülerinnen und Schüler dem ausgehändigten Schulmaterial Sorge zu tragen und jeweils nach den Ferien wieder in die Schule mitzubringen. Die Kosten für mutwillig beschädigte oder verlorene Lehrmittel sowie Schulmaterialien werden den Eltern in Rechnung gestellt.
Folgende Ausrüstung gilt als persönliche Effekte und gehen zu Lasten der Eltern:
Persönliche Effekten des Schülers/der Schülerin
• Hausschuhe
• Turnschlappen oder rutschfeste Socken für den Rhythmikraum
• Schulsack (gemäss Vorgabe der Lehrpersonen oder der Schule)
• Etui
• Einfasspapier für Hefte und Bücher
Bewegung und Sport
• Hallenschuhe
• Turnschuhe für draussen
• Sporttasche
• Turnkleider für den Bewegungs- und Sportunterricht in der Turnhalle
• Turnkleider für den Bewegungs- und Sportunterricht draussen
• Schwimmanzug (gemäss Vorgabe der Lehrpersonen oder der Schule)
• Angepasste Kleidung für verschiedene Sportarten
Diverses
• Schürze
• Spezielles Material
• Dem schulischen Rahmen und der Jahreszeit entsprechende Kleidung
• Leihweise Abgabe von Ersatzkleidern an die Schule für die Schülerinnen und Schüler der 1H/2H
• Spezielles Material
• Dem schulischen Rahmen und der Jahreszeit entsprechende Kleidung
• Robuster Plastikbecher zum Trinken innerhalb des Klassenzimmers
• Persönliche Pflege- und Hygieneartikel
Die oben aufgeführte Liste kann entsprechend den Bedürfnissen der Schule unter der Voraussetzung einer Validierung durch die Schulinspektorin oder den Schulinspektor ergänzt werden.
Detaillierte Informationen erhalten Eltern direkt von den Klassenlehrpersonen.